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Rechtsgrundlage §40 Absatz 6 SGB XI
Pflegefachkräfte sind seit dem 01.01.2022 gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI im Rahmen ihrer Leistungserbringung berechtigt Empfehlungen zur Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelversorgung durchzuführen und können diese nun mit der Pflemi-App sofort empfehlen!
Der administrative Aufwand der Hilfsmittelempfehlungen wird durch die Pflemi-App zum Kinderspiel und die Hilfsmittelempfehlungen können direkt an die Leistungserbringer übermittelt werden.
Die einzige digitale Lösung zur Hilfsmittelempfehlung durch Pflegefachkräfte.
Der lästige Gang zum Hausarzt des Pflegebedürftigen nur um eine ärztliche Verordnung zu erhalten entfällt.
Der Ablauf
Vor der Gesetzesänderung
Im Sanitätshaus korrekten Rezepttext organisieren
Rezepttext zum Hausarzt bringen
Arzt macht Hausbesuch beim Pflegedürftigen
Arzt stellt Hilfsmittelverordnung aus
Verordnung abholen Weitergabe ins Sanitätshaus
Interne Weiterleitung an die richtige Abteilung
Patient wird versorgt
heute mit der PFLEMI App
Hilfsmittelbedarf feststellen
PFLEMI-App öffnen und Hilfsmittel auswählen
Unterschreiben
Patient wird versorgt
Intuitive Bedienung Häufig empfohlene Hilfsmittel und direkte Übermittlung
Häufig gestellte Fragen von Pflegediensten
Informationen für Leistungserbringer
Als Leistungserbringer (Hilfsmittellieferant, Sanitätshaus, Reha-Technik Unternehmen oder Apotheke) erhältst du alle wichtigen Informationen hier.